Skischulen

SSV-Skischule

Die Schwäbischen Skischulen sind die regionale Marke im Skischulwesen. Sie erfüllen die Qualitätskriterien der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen für die laufende Saison. Dies garantiert ein kunden- und zielgruppenorientiertes Angebot an Ski- und Snowboard-Kursen auf hohem Niveau.

 Wie wird aus einer Vereinsskischule eine Schwäbische Skischule?

Entsprechend der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen können Vereine ihre Vereinsskischule als „Schwäbische Skischule“ zertifizieren lassen. Dazu müssen bei einem Antrag folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Verein ist Mitglied im SSV
  • Benennung einer Skischulleitung
  • Drei lizenzierte Lehrkräfte mit gültiger Fortbildung für die beantragte Saison

 

 Wichtige Infos

  •  Zeitplan des Genehmigungsverfahrens bei Erstantrag: 

Ende Juni: Antragsfrist für Schwäbische Skischulen

Ende September: Versand der Genehmigungen

 

  •  Die Skischulleitung oder eine lizenzierte Lehrkraft muss in der ersten Saison an einem SSV-Skischulleiterseminar teilnehmen. Für die folgenden Saisonen gelten die Regelungen der Rahmenordnung.

 

  •  Saisondauer: 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres (Genehmigungsstichtag ist der 31. Juli analog DSV-Card)

 

  •  Die Verwaltungsgebühr (Umlage) wird den Schwäbischen Skischulen nach der Saison in Rechnung gestellt.

 

  •  Die Antragsunterlagen sind vollständig auszufüllen und fristgerecht an die SSV-Geschäftsstelle zu senden. Für Rückfragen steht Ihnen die SSV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. 

Verena Munz

Verbandsreferentin Skischulen

DSV-Skischule

Die DSV-Skischulen sind die Marke im Skischulwesen. Sie erfüllen die strengen Qualitätskriterien der Rahmenordnung für Vereinsskischulen für die laufende Saison. Dies garantiert ein kunden- und zielgruppenorientiertes Angebot an Ski- und Snowboard-Kursen auf höchstem Niveau.

 Wie wird aus einer Vereinsskischule eine DSV-Skischule?

Entsprechend der Rahmenordnung für Vereinsskischulen können Vereine ihre Vereinsskischule als „DSV-Skischule“ zertifizieren lassen. Dazu müssen für die kommende Saison folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Verein ist Mitglied im SSV
  • Ausbildungsstand der Skischulleitung oder  einer benannten fachlichen Leitung: DSV-Instructor mit DSV-Skischulleiter-Ausbildung oder höher 
  • Vier lizenzierte Lehrkräfte mit gültiger DSV-Card für die beantragte Saison bzw. mit gültiger Fortbildung 

 Wichtige Info

Das Genehmigungsverfahren wird durch den Deutschen Skiverband (DSV) festgelegt und publiziert. Alle Informationen zur Lizenzierung und der Rahmenordnung für DSV Skischulen findest du auf den Seiten des DSV.

Wir danken herzlich unseren Unterstützern