Anti-Doping
Am 07.12.2010 wurde vom Verbandshauptausschuss die Anti-Doping Ordnung des Schwäbischen Skiverbandes verabschiedet.
Mit dieser Anti-Doping-Ordnung wurde die formale Grundlage des Kampfs gegen Doping im SSV geschaffen, zu dem sich der Schwäbische Skiverband uneingeschränkt bekennt.
Das Verbot jeder Form des Dopings und die Verpflichtung, Doping als unerlaubte Leistungsmanipulation zu bekämpfen, sind aus folgenden Gründen notwendig:
- Der Sport erbringt angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels unverzichtbare Leistungen für die Stabilisierung gesellschaftlicher Werte. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sind die ethischen Grundlagen des Sports sicherzustellen.
- Der Sport hat eine pädagogische Vorbildfunktion, die bewahrt werden muss. Doping ist mit den Grundwerten des Sports - insbesondere der Chancengleichheit - unvereinbar.
- Die Athletinnen und Athleten haben ein Grundrecht auf Teilnahme an einem dopingfreien Sport, das zu gewährleisten ist. Doping gefährdet die Gesundheit der Athleten und zerrüttet das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit.
Im Zuge der Umsetzung der Anti-Doping-Ordnung unterzeichnen alle Verbandstrainerinnen und -trainer des SSV eine Verpflichtungserklärung, mit welcher sie sich zum Kampf gegen Doping bekennen.
Der Anti-Doping Beauftragte des SSV, Dr. Christoph Reichert, berät den Schwäbischen Skiverband in allgemeinen Fragen zum Thema Anti-Doping. Insbesondere kann er Athletinnen und Athleten, Eltern sowie Trainerinnen und Trainer vertrauensvoll zu den erlaubten und verbotenen Medikamenten der WADA-Liste beraten.