Lizenzen

In Deutschland gilt die DOSB-Lizenz als Qualitätsmarke des Vereinssports. Garantiert wird der Wert dieser Marke über ein bundesweit einheitliches Ausbildungssystem.

Die Rahmenrichtlinien des DOSB regeln verbindlich, wie die verschiedenen Organisationen des freien Sports (Sportfachverbände wie z.B. der SSV und die Landessportbünde) die Lizenzausbildung für die Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bzw. angehenden Übungsleiterinnen und Übungsleiter gestalten.

Auch in Baden-Württemberg hat der Landessportverband (LSV BW) gemeinsam mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Rahmenrichtlinien für Ausbildung und Fortbildung verabschiedet. Mit diesen Richtlinien wurden auf der Landesebene die bundesweiten Regelungen ergänzt und speziell auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg zugeschnitten.

Lizenz beantragen

Nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Aus- bzw. Fortbildung beim Schwäbischen Skiverband kann die Ausstellung der DSV-Card sowie der DOSB-Lizenz über den DSV-Card- und Lizenzservice erfolgen.                                                                                              

 Detailinformationen

Lizenz verlängern

Bitte beachte, dass die Verlängerung deiner DSV-Card sowie deiner DOSB-Lizenz nur beim DSV-Card- und Lizenzservice möglich ist. Für eine Verlängerung der DSV-Card werden mindestens 15 Unterrichtseinheiten (= 2 Lehrgangstage) benötigt.

 Detailinformationen

Lizenz reaktivieren

Seit der Saison 2011/2012 gelten für die Lizenzen folgende Regelungen nach Überschreitung der Gültigkeit.

                                                                                                                                                                                                          

 Detailinformationen

 Die Lizenzausstellung sowie die -verlängerung (DOSB-Lizenz und DSV-Card) erfolgt durch den DSV-Card- und Lizenzservice des Deutschen Skiverbands.

 Aufgrund der hohen Qualitätsstandards von DOSB-lizenzierten Übungsleiterinnen und -leitern gewährt das Land Baden-Württemberg ab der 1. Lizenzstufe Zuschussmittel für die Übungsleitertätigkeit. Die Abrechnung der Zuschussmittel erfolgt über den Verein beim Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB). Dazu muss dem WLSB die vom DSV-Card- und Lizenzservice ausgestellte und gültige Lizenz eingereicht werden.

Wir danken herzlich unseren Unterstützern