Mitgliedschaft

Der SSV ist der für die Schneesportdisziplinen und schneesportverwandten Sportarten zuständige Fachverband im WLSB. Zweck des SSV ist die Förderung und Pflege des Schneesports durch einheitliche organisatorische Betreuung der ihm angeschlossenen Schneesport treibenden Vereine und Abteilungen im Gebiet des WLSB. Der SSV, seine Vereine und Abteilungen erfüllen darüber hinaus sportartübergreifende Aufgaben im Freizeit- und Breitensport.

Einige gute Gründe, warum ein Skiverein bzw. eine Skiabteilung Mitglied im SSV sein sollte:

  • Teilnahme am Leistungs- und Wettkampfsport
  • Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsangeboten
  • Ausbildung zum DOSB ÜL-C berechtigt zum Übungsleiterzuschuss
  • Behandlung und Weiterentwicklung sport- und gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen
  • Verschiedene Beratungsleistungen der SSV-Geschäftsstelle
  • Interessenvertretung in den Sport- und Sportfachverbänden


SSV-Jahresbeitrag

Zur Deckung der Beiträge an die Dachverbände des Schneesports und zur Abwicklung der eigenen Aufgaben (insbesondere Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Vereins- und Mitgliederservice und vielem mehr) wird nach § 7 der SSV-Satzung ein Mitgliedsbeitrag pro Vereinsmitglied erhoben. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus der Mitgliederzahl des Vorjahres, welche der Verein beim WLSB in der B-Meldung in der Spalte Ski/Snowboard eingetragen hat.

Der Mindestbeitrag beträgt    140 €
Kinder bis 14 Jahre    0,60 €
Jugendliche 15 bis 18 Jahre    1,70 €
Erwachsene ab 18 Jahre    3,60 €

 

Mitgliedschaft im WLSB

Jeder Verein, der Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) ist, kann auch Mitglied im SSV werden. Jedes Jahr müssen die Vereine bis 31. Januar ihre Mitgliedermeldung online an den WLSB machen. Dazu ist besonders zu beachten, dass Vereine, die keine Bestandsmeldung abgeben, den erworbenen Versicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung verlieren. Anträge auf Zuschüsse zur Sport- und Jugendförderung können nicht mehr eingereicht werden. Außerdem werden diese Vereine von jeglicher Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bis zur Vorlage der Meldung ausgeschlossen. 

Nach den gemeldeten Mitgliederzahlen in der Spalte „Ski/Snowboard“ wird die SSV-Beitragsrechnung für den Verein bzw. die Abteilung ausgestellt. Es ist besonders wichtig, dass die Vereine und Abteilungen ihren tatsächlichen Mitgliederstand melden. Je stärker der SSV ist, umso mehr Vorteile kann er seinen Mitgliedern bieten. Die Aufnahmebedingungen und die WLSB-Beiträge sind auf der WLSB Homepage veröffentlicht.

Wir danken herzlich unseren Unterstützern