Schutz und Prävention

Das SSV Präsidium hat am 15.3.2018 den Arbeitskreis „Schneesport und Recht, Prävention und Integration“ eingerichtet. Der Arbeitskreis unterstützt direkt die Arbeit des Präsidiums und stimmt sich mit den Ressorts ab. Vizepräsident Verbandsentwicklung Ortwin Veile und Vizepräsident Sportentwicklung Alexander Engelhardt wurden mit der Organisation und Gestaltung beauftragt.

Der SSV sieht die Aufgabe des Schutzes und der Prävention nicht auf das Thema des sexuellen Missbrauchs beschränkt. Der SSV möchte die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen umfassend schützen. Dies soll den Schutz vor sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch, vor Missbrauch von Alkohol, Drogen und leistungssteigernden Mitteln und Substanzen, den Schutz vor Mobbing, Ausgrenzung und Missbrauch von Social Media sowie den Schutz vor Gewalt und digitaler Gewalt umfassen.

Rechtsgrundlage aller Überlegungen ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom 01.01.2012. Maßgebliches Ziel ist nach § 1 Abs. 1 „das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern“. Organisatoren sind nach § 3 Abs. 3 (wichtig auch: § 72a Abs. 3 SGB VIII) die „örtlichen Träger der Jugendhilfe“ (= Jugendämter, wohl meist in den Landkreisen angesiedelt). Kern ist ein nach Umfang, Art und Intensität des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen angepasstes Schutz- und Präventionskonzept im Verein (und in der Skischule) zu erarbeiten. Vereine, die einmal die Woche mit großen Gruppen mit mehreren Betreuern im Freien (= Öffentlichkeit) trainieren, werden ein weitaus abgeschwächtes Konzept vorlegen müssen, als Vereine, die mehrmals die Woche ein Einzeltraining in einem Kraftraum ohne Tageslicht und hinter verschlossenen Türen anbieten. Interessant und wichtig wird für uns alle der Bereich von Training in Hallen, bei mehrtägigen Ausfahrten mit Übernachtung (ggf. auch unter Einfluss von Alkohol beim Après-Ski) oder bei Tagesausfahrten/Trainings mit Umzieh- und Duschmöglichkeiten. Hierfür ist nach Umfang, Art und Intensität ein sehr hohes Schutzkonzept zu erarbeiten.  Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und auch der Ehrenkodex können hierfür „nur" Mosaiksteine im gesamten Konzept sein.

Dem WLSB und wohl auch dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass die Vereine präventive und wirkungsvolle Konzepte zum Kinder- und Jugendschutz entwickeln. Laut Auskunft des WLSB liegt der Ball derzeit aber bei den Jugendämtern. Sie müssen die Vereine kontaktieren und zu Maßnahmen auffordern.

Der Arbeitskreis hat für den SSV Leitlinien und ein Schutzkonzept erstellt und wird mit allen Trainerinnen und Trainern sowie Ausbilderinnen und Ausbildern entsprechende Vereinbarungen treffen.

Wir danken herzlich unseren Unterstützern